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Die eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung (electronic Identification, Authentication and Trust Services) wurde als EU-Verordnung 910/2014 erstellt und ersetzt seit dem 30. Juni 2016 die Richtlinie zu elektronischen Signaturen 1999/93/EG. Diese neuen Vorschriften wurden zur Überwachung elektronischer Identifizierungs- und Vertrauensdienste für Transaktionen innerhalb der Europäischen Union formuliert. Die eIDAS-Verordnung befasst sich mit Authentifizierungen, Signatursiegeln, eingetragenen Zustelldiensten und Zeitstempeln, um elektronische Signaturen, Transaktionen und Einbettungsprozesse für Transaktionen zwischen öffentlichen und privaten Diensten zu regulieren. Die eIDAS-Verordnung macht den Prozess der Dokumentunterzeichnung äußerst sicher und benutzerfreundlich.

Verschiedene Arten elektronischer Signaturen gemäß der eIDAS-Verordnung

Gemäß eIDAS werden elektronische Signaturen in drei Hauptkategorien eingeteilt:

Einfache elektronische Signaturen

Dies ist die einfachste Art der Signatur. Es gibt keinen Schutz durch eine Verschlüsselungsmethode, was sie unsicherer macht als die anderen beiden Arten von Signaturen. Meist werden einfache elektronische Signaturen nur für simple Geschäftstransaktionen verwendet.

Erweiterte elektronische Signaturen

Eine erweiterte elektronische Signatur ist eine einfache Signatur mit einigen zusätzlichen Elementen zur Verbesserung der Authentizität und Sicherheit des Dokuments. Eine erweiterte elektronische Signatur muss folgende Vorgaben erfüllen:

  • Sie muss eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft sein.
  • Anhand der Signatur muss der Unterzeichner identifiziert werden können.
  • Sie muss unter Verwendung von Daten erstellt werden, die der alleinigen Kontrolle des Unterzeichners unterliegen und äußerst vertraulich sind.
  • Sie muss so mit den signierten Daten verknüpft sein, dass jede spätere Änderung an den Daten erkennbar ist.

Qualifizierte elektronische Signaturen

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine erweiterte elektronische Signatur, die mit einem Gerät zur Erstellung sicherer elektronischer Signaturen (Secure Signature Creation Device, SSCD) erstellt wird und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht. Geräte zur Erstellung sicherer elektronischer Signaturen (SSCD) können entweder lokal (z. B. USB-Token, Smartcards usw.) oder aus der Ferne von einem SSCD-Anbieter verwaltet werden. Qualifizierte Zertifikate werden durch öffentliche oder private Anbieter ausgegeben, denen durch die zuständige nationale Behörde der Qualifikationsstatus erteilt wurde, wie in den Vertrauenslisten der EU aufgeführt.

Rechtliche Zulässigkeit von elektronischen Signaturen gemäß eIDAS

Gemäß eIDAS gilt Folgendes:

  • Elektronischen Signaturen darf vor Gericht die rechtliche Wirkung oder Zulässigkeit nicht abgesprochen werden, nur weil es sich weder um eine erweiterte noch um eine qualifizierte elektronische Signatur handelt. eIDAS verhindert nicht, dass Mitgliedsstaaten beliebige Arten von elektronischen Signaturen akzeptieren.
  • Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Bedeutung wie eine handschriftliche Unterschrift.

Zoho Sign und eIDAS

Zoho Sign ist eine Lösung zur elektronischen Unterzeichnung, die digitale Signaturen ermöglicht, die die Vorgaben für erweiterte elektronische Signaturen gemäß eIDAS erfüllen. Mit Zoho Sign unterzeichnete oder übermittelte Dokumente sind rechtlich bindend und vor Gericht zulässig. Weitere Informationen